Sportgericht verhandelt Stuttgarts Einspruch mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt am 30. September, ab 13 Uhr mündlich den Einspruch des VfB Stuttgart gegen eine ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Die Sitzung leitet Stephan Oberholz, Vorsitzender